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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier, Inhaberin Tina Habel

1. Allgemeines

Für alle Vereinbarungen, Angebote, Abschlüsse, Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen und zusätzliche ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier und werden schriftlich bestätigt.

2. Preise und Preisberechnung

Die Preise der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich voher anders schriftlich vereinbart.
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Innerhalb Frankfurts sind An-und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An-und Abfahrtswegen wird eine den
Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale in Rechnung gestellt.
Bei Sonderanfertigungen erfolgt die Anlieferung und Lieferung nur gegen Vorkasse.

3. Entwurfskosten

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn der betreffende Auftrag nichterteilt wird.

4. Angebote

Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag / Auftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier zustande.
Der Kunde ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden.

5. Versand und Verpackung

Versendung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr- auch im Falle der Vereibarung fracht-
freier Belieferung auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier und wird dem Kunden
in Rechnung gestellt. Die Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebungen zu tätigen.

6. Lieferungen und Termine

Von der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannter Fixtermine
sind für die Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten
Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenterminen zur Montage.

7. Zahlungen / Eigentumsvorbehalt

Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen. Bei
Verzug werden sämtliche Forderungen derFa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen.
Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Fa. RH Werbetechnik e.Kfm.
zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten.

8. Mängelrügen / Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Produkte 3 Monate. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung unsere Produkte auftreten, wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich
auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein
Preisnachlass vereinbart werden.
Nachbesserungen Dritter, die ohne  die Zustimmung der Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Fa. Hoffmann & Hoffmann
Werbeatelier zum Erlöschen. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.

9. Haftung

DieFa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund  - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche,
insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht

Die Urheberrechtliche Verantwortung (die Rechte Dritter insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Kennzeichen- und Kennzeichnungsrechte ) für alle an uns
gestellten Aufträge liegt beim Kunden, da wir die urheberrechtlichen Verhältnisse nicht prüfen. Das Urheberrecht und das Recht auf Vervielfälltigung in jeglichem Verfahren und
zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei uns ( Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier). Nachdruck oder
Vervielfältigunggleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind,
ist ohne Genehmigung von uns nicht zulässig.

11. Bauverordnung

Bei Baumaßnahmen, Montagen von Leuchtkästen sowie Leuchtwerbung, Fahnen und Fahnenmasten, Banner und Spanneinrichtungen, Schilder an und über Verkehrswegen,
Schilder zur Signalisierung von Gebäuden und Wegkennzeichnungen sowie Schilder aller Art, und andere Baumaßnahmen gilt die VOB/B.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten Offenbach am Main. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Offenbach am Main.
Ein Vertragsabschluß untersteht materiellem deutschen Recht.



Offenbach am Main - Stand Mai 2010 - Fa. Hoffmann & Hoffmann Werbeatelier - Inhaberin Tina Habel

 
 

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